Neues Urteil zur Nutzung von Cookies


Veröffentlicht am 10. Juni 2020 von Alexander Süß

Am 28. Mai 2020 hat der BGH ein Urteil gefällt, welches für Webseiten-Betreiber in Bezug auf die Nutzung von Cookies interessant sein dürfte.

Pressemitteilung des BGH

Unter anderem ging es um die Frage, ob das Setzen von Cookies durch die Webseite einer aktiven Zustimmung des Seitenbesuchers bedarf. Dabei geht es um eine echte Einwilligung, und nicht um eine reine Bestätigung durch ein Klick auf einen Button mit dem Hinweis, dass der Nutzer Cookies aktzeptiert, wenn er die Webseite weiter nutzt.

Der EuGH und der BGH haben nun entschieden, dass der Nutzer einer Webseite selbst aktiv zustimmen muss. Dies betrifft aber im Moment wohl nur „nicht notwendige“ Cookies, wie zum Beispiel Tracking-Codes von Drittanbietern, z.B. zum Erfassen von Besucherstatistiken.

Plugin-Empfehlung für WordPress

Für Nutzer des CMS WordPress gibt es verschiedene verfügbare Plugins, die eine Zustimmung der Nutzung von Cookies durch den Nutzer der Seite komfortabel verwalten.

Complianz | GDPR/CCPA Cookie Consent – Download

Über diesen Link kann das Plugin heruntergeladen und danach im Plugin-Admin installiert werden. Nach Installation kann man das Plugin umfangreich und leicht verständlich konfigurieren.

In mehreren Schritten werden die verschiedenen Einstellungen abgefragt und vorgenommen.

Nach Abschluss wird ein Popup-Fenster angezeigt, in dem der Nutzer der Webseite auswählen kann, welchen Cookies er zustimmt.

Ich weiße darauf hin, dass ich keine Gewähr für eine rechtliche Korrektheit übernehme. Wenn Sie Ihre Webseite auf rechtliche Aspekte prüfen wollen, ziehen Sie einen Anwalt zu Rate.